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Intellektuelle Eigentumsrechte

Ausschnitt aus einem Interview im Buch «Der Wettbewerb der Gauner» von Hans-Hermann Hoppe:

Was ist Ihre Position zur Frage sogenannter »intellektueller Eigentumsrechte«? Teilen Sie die Auffassung von N. Stephan Kinsella, dass intellektuelle Eigentumsrechte (Patente, Copyright) illegitim sind?

Ich stimme mit meinem Freund Kinsella völlig darin überein, dass die Idee intellektueller Eigentumsrechte nicht nur falsch und verworren, sondern insbesondere auch ganz gefährlich ist. Ideen – Rezepte, Formeln, Aussagen, Argumente, Algorithmen, Theoreme, Melodien, Rhythmen, Muster, Images etc. – sind zwelfellos Güter (insofern sie »gute« und nicht »schlechte« Rezepte etc. sind). Aber sie sind keine knappen Güter. Wenn sie erst einmal gedacht und ausgedrückt sind, sind sie »freie«, unerschöpfliche Güter. Ich pfeife eine Melodie oder schrelbe ein Gedicht nieder, und Sie hören die Melodie oder lesen das Gedicht und reproduzieren oder kopieren sie. Indem Sie dies tun, nehmen Sie mir nichts weg. Ich kann pfeifen und schreiben wie zuvor. Die ganze Welt kann mich kopieren, und doch wird mir dadurch nichts weggenommen. Und wenn ich nicht will, dass irgendwer meine Ideen kopiert, muss ich sie nur für mich behalten und nie veröffentlichen.

Nun stellen Sie sich vor, ich bekäme ein Eigentumsrecht an meiner Melodie oder meinem Gedicht zugesprochen, derart, dass ich es Ihnen verbieten könnte, mich zu kopieren oder aber auf einem Lizenz-Honorar bestehen könnte, wenn Sie es doch tun. Zunächst: Impliziert dies absurderweise nicht, dass ich zuerst ein Honorar an diejenige Person (oder ihren Erben) bezahlen müsste, die das Pfeifen und Schreiben erfunden haben, und des Weiteren an diejenige Personen, die erstmals Laute von sich gegeben und erstmals eine Sprache gesprochen haben usw.? Und zweitens: Wenn ich Sie daran hindern kann, meine Melodie zu pfeifen oder mein Gedicht zu rezitieren oder auf einer Strafgebühr bestehen kann, wenn Sie es doch tun, werde ich dadurch zum (zumindest partiellen) Eigentümer von Ihnen: Ihres physischen Körpers, Ihrer Stimmbänder, Ihres Papiers, Ihres Bleistiftes etc., denn Sie benutzen ja doch nichts anderes als Ihr Eigentum, wenn Sie mich kopieren. Wenn Sie mich also nicht mehr ohne meine Einwilligung kopieren dürfen, dann bedeutet dies faktisch, dass ich, qua intellektueller Eigentumsinhaber, Sie und Ihr reales, physisches Eigentum enteignet habe. Und das beweist: Intellektuelle Eigentumsrechte und wirkliche, physische Eigentumsrechte an knappen Gütern sind inkompatibel, und die Beförderung und Durchsetzung intellektueller Eigentumsrechte muss darum als ein höchst gefährlicher Angriff auf alle realen Eigentumsrechte gelten.

Siehe auch:

Der Wettbewerb der Gauner

Schlagwörter:

Ein Gedanke zu „Intellektuelle Eigentumsrechte“

  1. Wenn man Genosse Mitmensch eine Franken gibt, dann hat dieser einen Franken, bei einer guten Idee haben dann beide eine. Danke für die Erinnerung, dass Hermann Hoppe sogar in einem Buch auf den Wettbewerb der Gauner beim Patentrecht aufmerksam gemacht hat. Hoffentlich bedient man sich dort mit Argumenten, wenn jemand glaubt, Elon Musk wegen dessen ähnlicher Breitseite gegen den Fortschritt lähmende Patente billig tadeln zu dürfen.

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