Als Freie geboren,
als Beherrschte gelebt,
im Tode noch bestohlen
Vor über zehn Jahren habe ich Henk Hübschers Buch «Und niemand stellt Fragen» in die Hände bekommen und es fand ungelesen einen Platz in meiner kleinen Bibliothek. Ich glaube der Anlass war ein Vortrag am Modelhof, an die genauen Umstände kann ich mich nicht mehr erinnern.
Letztes Wochenende ist mir das Buch wieder aufgefallen und ich habe es mit Spannung gelesen. Ein tolles Buch, das Henks Weg zum Voluntarismus aufzeigt und der heutigen Demokratie eine Absage erteilt. Nachträglich vielen Dank dafür! Obwohl Henk noch seine Mail-Adresse im Buch verewigt hat, ist eine Mail an ihn heute als unzustellbar zurückgekommen. Gemäss todesanzeigenportal.ch scheint Henk 2021 verstorben zu sein. Er war Jahrgang 1936. Gerne hätte ich mit ihm über das Buch gesprochen.
Hier drei kurze Kapitel daraus:
GLEICHHEIT
So entblösste sich ihm die «Gleichheit» als völlig abstrakte und zunehmend als ideologische Forderung solcher, die sich davon versprachen, vom Erfolg anderer zehren zu können. Dabei ist Gleichheit ohne Rückhalt in der Natur, denn diese beruht auf Wettbewerb. Sie gibt besseren Genen die Chance, sich weiterzuentwickeln. Damit sorgt sie für geborene Anführer, die besonders in Zeiten der Not kraft ihrer natürlichen Überlegenheit führend eingreifen. Unter deren wachen Augen können sich die zum Geführtwerden Geborenen als freie Einzelne entfalten. Hierin besteht der fundamentale Unterschied zwischen Führung und Unterdrückung.
Umfänglich praktizierte Gleichheit ist der Anspruch Kleinkarierter, besessen vom Bestreben, Leistungsgewaltige, Erfolgreiche sich nicht vom Gros absetzen zu lassen – insbesondere nicht materiell. Seit sich die Gleichmacher die öffentlichen Schulen unter ihre Kontrolle zu reissen vermochten, haben sie diese zu sozialistischer Agitation missbraucht. Auch antiautoritäres Auftreten als Persönlichkeitsmerkmal wird in einem Schulfach namens «Sozialkompetenz» gelehrt und gefördert. Kinder aus «bildungs- und kulturnahen, privilegierten» Familien hingegen sollen nach untrn auf den tiefsten gemeinsamen Nenner sozialisiert d.h. nivelliert werden.
Noch heute fühlt er den Stachel der kriminellen Konfiskation seines zunehmenden wirtschaftlichen Erfolgs, damals, mit seiner eigenen Firma. Wie Hyänen krallten sie sich an seinem Geldbeutel fest! «Steuergerechtigkeit!» schleuderte man ihm entgegen, als er sich gegen die steil-progressiven Besteuerungssätze zur Wehr setzte. Das Getratsche von systemimmanenter Egalität mochte er nicht mehr hören. Ihm öffnete sich allmählich die Sicht auf Gleichheit als einer Tarnkappe für die Legalisierung von Diebstahl durch jene, die den Staat repräsentieren und dabei ihre eigenen Interessen verfolgen. Derart Bestohlene haben vor der Judikative nie eine Chance, obwohl es hier zutiefst um das Prinzip der Gleichheit geht. Zudem: Nicht nur Perioden wechselnden Zeitgeists, sondern die politische Ausrichtung des jeweiligen Richters oder Gremiums machte aus der «Gleichheit vor dem Gesetz» eine Lotterie. Er musste schliesslich mit ansehen, wie die hohe Judikative sich durch ideologische Urteile immer öfter in die Politik und gegen die Volksmeinung einmischte, um gesetztes Recht auszuhebeln. Dabei hatten unsere Vorfahren die Weitsicht, wohlweislich auf eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu verzichten. Sie mochten keinesfalls Richter über das Volk setzen.
Schlimmer: Die ursprünglich von Sozial- und Rechtsidealisten unserer Verfassung und Rechtsetzung anvertraute Gleichheit vor dem Gesetz, degenerierte unter sozialistischer Subversion zu einem totalen Gleichheitsverständnis in Volk und Staat: zu einer materiellen Egalität bei ungleichem Einsatz – oder gar keinem.
Zur Durchsetzung dieser Anmassung wurde ein in alle Taschen der Wohlhabenden greifender Polyp geschaffen. «Soziale Gerechtigkeit» nennen ihn rote Euphemisten, «staatssozialistische Umverteilung» entgegnen die bestohlenen Bürger. Die entlarvende Rechtfertigung für ungleiche Besteuerung der Bürger heisst: «Веsteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit und Wirtschaftskraft». Ends aller Dinge hängen diese zu einem grossen Teil vom Leistungswillen des Einzelnen ab – und von seiner Bereitschaft, fast Jahr für Jahr noch höhere Summen in einen Gemeinschaftstopf ohne Boden zu werfen. Dieses Dulden indes hat Grenzen! Ob dieser Tatsache werden westliche Regierungen bald erwachen. Länder unter der Knute sowie Zerstörungskraft des ehemals real existierenden Sozialismus in der Ausprägung des Kommunismus sollten uns allen die Augen schon längst geöffnet haben. Die Armut der Leute war im System der Befehlsökonomie angelegt. Den Menschen verblieb nur passive Leistungsverweigerung, weil nicht persönliche Leistung, sondern Servilität honoriert wurde. Dabei hat sich schon Aristoteles daran gestossen, dass im Zusammenleben solche, die weniger zum Ganzen beitragen, gleichviel wie jene erhalten sollen, die mehr einschiessen. Schon er nannte das eine «Versorgungsanstalt» (7)
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(7) «… bisweilen ist die Beteiligung am Gemeingut zahlenmässig, manchmal verhältnismässig: hat man gleichviel Geld beigesteuert, empfängt man auch zahlenmässig Gleiches, sonst anteilmässig. Der Unterlegene freilich kehrt das Verhältnis gern um und verbindet die Leistungen überquer. Dabei kommt jedoch der Überragende ersichtlich zu kurz, und die Freundschaft und Gemeinschaft wird zur Versorgungsanstalt.» (Eudemische Ethik, Buch VII)
SOLIDARITÄT
In staatlich verordneter «Solidarität» erkannte der Alte eines Tages den Widerspruch in sich. Weshalb lassen Bürger zu, dass Politiker nach Massgabe eigener, subjektiver «Ethik» – und Interessen! – systematisch Gelder verschleudern, die man bei ihnen in Form von Steuern beschlagnahmt? Aus welchen Gründen lassen sich die meisten Menschen von denselben Abgeordneten Schuldgefühle, Neurosen gar, wegen ihres relativen im Westen indes unaufhaltsam rückläufigen) Wohlstandes einpflanzen? Wie kommt es, dass selbst intelligente Steuerzahler sich mit «Solidarität» breitschlagen lassen, wenn sich die politische Absicht dahinter ohne grossen intellektuellen Aufwand erkennen lässt? Ungestört vermögen Politiker deshalb «Solidaritätsbeiträge» an ihre Klientel auszurichten, ohne dass diese in irgendeiner Not steckte: mit dem alleinigen Ziel also, für diese einen luxuriöseren Lebensstandard zu erwirken. Das ist übelste Polit-Korruption!
Nur das Individuum kann entscheiden, ob überhaupt jemandem – und allenfalls wem – es seine Hilfe, seine Solidarität zukommen lassen mag. Nur der einzelne Mensch kann grosszügig und edel sein. Teilen mit andern kann man nur, was einem gehört. Nur der Einzelne hat Eigentum. Der Staat hingegen verwaltet Konfiskate, also seinen Bürgern Entwendetes. Macht dieser Staat dazu noch Schulden, so müssen die Einzelnen auch dafür geradestehen, denn er häufte sie in ihrem Namen an. Ergeht ein Urteil gegen den Staat, so richtet es sich nicht gegen ein Phantom, sondern gegen jene, die den Staat ungefragt tragen müssen: die Einzelnen in seinem Einflussgebiet. Das ergibt sich aus Verfassung und Gesetzen, nicht aus einem «moral code». Das wäre auch unsinnig, denn der Staat ist für Belange der Moral des Einzelnen nicht zuständig. Er kann ihn beispielsweise nicht für einen Lebenswandel bestrafen, der gängigen Vorstellungen zuwiderläuft, solange er für seine Verpflichtungen aufkommt und sich nicht im Sinne des Rechts schuldig macht. Der Staat könnte den Einzelnen auch nicht verpflichten, an etwas beizutragen, das dieser als verwerflich erachtet, besässe er nicht das finale Argument seines Weisungsrechts: Zwang!
GERECHTIGKEIT
Ist Solidarität eine moralphilosophische Grösse, dann ist es «Gerechtigkeit» erst recht. Der Begriff ist nach persönlichen Präferenzen interpretierbar und hat im Rechtswesen nichts zu suchen. Freilich: Menschen unterscheiden zwischen Gut und Böse, gerecht und ungerecht. Im Menschsein ist demnach eine krude Sensitivität angelegt, die uns solche Triagen vornehmen lässt. «Aug‘ um Aug‘, Zahn um Zahn» muss sich früh in der Menschheitsgeschichte entwickelt haben: als Massnahme zur Wiederherstellung der Ordnung nach Vergehen gegen allgemein akzeptierte Werte. Gleichzeitig hielt diese Gewichtung des Strafmasses von Anfang an den bedeutungsvollen Grundsatz fest, dass eine Strafe oder Wiedergutmachung nicht willkürlich gefällt werden darf, sondern sich am Grad des Vergehens orientieren muss. Das war von grösster Tragweite für ein fruchtbares Zusammenleben.
An dieser Ausgewogenheit Mass nehmend, so empfand der Alte, kann Gerechtigkeit wohl niemals Verteilung materieller Güter durch eine Obrigkeit legitimieren, die sich ausserhalb des aristotelischen Diktums bewegt. Das Aufteilen gemeinsamen Gutes hat nach Anteilen des geleisteten Beitrags des Einzelnen zu erfolgen. Die gleiche Logik müsste beim Einsatz dieses individuell unausgewogen beigesteuerten Geldes in Abstimmungsverfahren ihren Niederschlag finden: persönliche Stimmkraft nach Massgabe des individuell eingeschossenen Kapitals. Nach einem Zensusverfahren also!
Und weiter: Unter Androhung von Gewalt bei Nichterfüllung zwingt der Staat heute den Einzelnen, Geld abzuliefern, um es ohne dessen Einverständnis an andere weiterzugeben. Lässt sich das unter «Gerechtigkeit» subsumieren? Natürlich nicht! Das ist Nötigung. Damit steht das Urteil über jede Art von Umverteilung fest. «Gerechtigkeit» kann niemals mittels Unrechts geschaffen werden. Denn Taten, die dem Einzelnen als kriminelle Tat angelastet werden, müssen auch der Mehrheit, dem Souverän in der Demokratie, als kriminell angelastet werden. Die Wirklichkeit ist eine andere.
Die heute von allen politischen Ausrichtungen im sozialistischen Sinne als umfassend verstandene Gleichheit ist die grösste Fallgrube für ein vernünftiges Zusammenleben freier Individuen. Alle Demokratien interpretieren Umverteilung eindimensional als im Dienste dieser Gleichheit stehende, austarierende Gerechtigkeit – als Garantin des Arbeitsfriedens, als Kitt der Gesellschaft. Nirgends denken Politiker über die Dynamik leistungslosen Partizipierens nach, und wohin dieser Prozess schliesslich führen muss.
Gleichheit, Solidarität, Gerechtigkeit sind also Tarnkappen, staats-treue Sozialprofiteure als Stimmvieh bei der Stange zu halten.
Diese Schlagwörter wecken Ansprüche, aber auch latentes Misstrauen, andere könnten etwas ergattern, was einem auch zustünde, wüsste man bloss davon. Mit dieser Grundhaltung tritt der zunehmend korrumpierbare Moderne ein in das erpresserische Kollektiv: eine üble Konstellation. Gemeinsamkeit vermittelt ihm wohl ein Gefühl von Aufgehobenheit und Sicherheit. Diese Geistesverfassung macht sich aber auch die Politik zunutze. Zur Verteidigung ihres eigenen Vorteils müssen Politiker die Demokratie mit allen Mitteln am Leben erhalten. Nur diese Ordnungsform bestechbarer Mehrheiten ermöglicht kleinen Bedeutungslosen mit dem Geld anderer um sich zu werfen – und dies immer öfter unter gleichzeitigem Anhäufen von Schulden zulasten künftiger Generationen. Dieses vermeintliche Perpetuum Mobile übelster Korruption ist das Kernwesen des Staatssozialismus – wie auch das Charakteristikum für den diesem auf dem Fuss folgenden unabwendbaren Zusammenbruch ideeller Werte und den materiellen Staatskonkurs. Für dieses Ende im Chaos, für das Schicksal des Einzelnen im totalen Zusammenbruch – und wem er es zu verdanken hat! – gibt es keine bessere Beschreibung als Winston S. Churchills sarkastisches Bonmot: «Selbst dem Sozialismus wohnt eine Tugend inne: die gleichmässige Verteilung des Elends.»
Henk Hübscher, Und niemand stellt Fragen, 2013, Seite 63-70
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